Die Suche nach Einträgen in Standesamtsregistern ist in Berlin besonders schwierig, da eine zentrale Personenkartei für die zahlreichen Bezirksstandesämter fehlt.
Hinzu kommt eine heterogene Überlieferung für die Zeit der deutschen Teilung durch unterschiedliche Personenstandsgesetzgebung in der DDR und Westberlin.
Das Gesetz über die Reform des Personenstandsrechts – PStRG – vom 19. Februar 2007 befristet nun die Fortschreibung der Register und Sammelakten durch die Standesämter und macht den Weg frei für eine zentrale Aufbewahrung aller erhaltenen personenstandsrechtlichen Unterlagen Berlins seit Gründung der preußischen Standesämter im Jahre 1874 im Landesarchiv Berlin. Geplant ist auch die Übernahme der Bestände des Standesamts I (v.a. Personenstandsregister der ehemaligen deutschen Ostgebiete).
2012/05/02
par buero
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